Prüfnachweis Videosprechstunde
Allgemeine Informationen zur Zertifizierung nach ips
Anlage 31b zum BMV-Ä - Prüfnachweis für Videosprechstunden
"Die Digitalisierung der medizinischen Versorgung durch
Gesundheits-Apps und Videosprechstunden schreitet voran. Dabei
müssen Datenschutz und Informationssicherheit sowie der
Patient*innendatenschutz gewahrt werden.
Die §§ 2, 2a und
5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Anforderungen an die
technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Abs. 1
SGB V (kurz: Anlage 31b BMV-Ä) legen die Anforderungen fest. Sie
schreiben vor, dass Videodienstanbieter die Anforderungen an
"Informationstechniksicherheit" und den "Datenschutz" erfüllen
müssen. Dies muss durch jeweils ein Zertifikat einer
akkreditierten Stelle für Datenschutz und für
Informationstechniksicherheit nachgewiesen werden, wenn sie bei
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem
GKV-Spitzenverband gelistet werden wollen." https://www.datenschutz-cert.de/leistungen/pruefnachweis-videosprechstunde
Die Bilduin GmbH hat die ecosero Videosprechstunde einschließlich der Online-Videoberatung über die datenschutz cert GmbH prüfen und mit dem ips-Gütesiegel "Videosprechstunde-DSGVO" und "Videosprechstunde-IT" auszeichnen lassen.
Damit haben wir uns mit unserer Lösung ecosero Videosprechstunde höchsten Anforderungen unterworfen, die zum einen die Einhaltung von Datenschutz- und Verbraucherschutzbestimmungen gewährleisten und zum anderen modernste Sicherheitsvorkehrungen beinhalten. Der ips-Kriterienkatalog ist erhalten Sie unter www.datenschutz-cert.de .
Die Internet-Datenschutzstandards werden als bundesweites Gütesiegel für Webportale von der Initiative D21 der Bundesregierung und von Verbraucherschutzverbänden empfohlen. Ein Gütesiegel nach ips erfüllt einen hohen Prüfungsstandard.
Zertifikat ermöglicht Abrechnung mit Krankenkassen
Als zertifizierter Videodienstleister sind die Leistungen über ecosero Videosprechstunde in der Regelversorgung abrechenbar. Leistungserbringer können somit ein Honorar für die Nutzung der Videosprechstunde geltend machen. Die Abrechnungssätze sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) definiert. Einige Abrechnungsziffern wurden explizit für die Videosprechstunde geschaffen, während andere Leistungen sowohl für die Behandlung in der Praxis als auch für die Fernbehandlung per Videosprechstunde abgerechnet werden können. Bei der zahnärztlichen Versorgung ist zu beachten, dass für die Videosprechstunde ein eigener Kriterienkatalog der KZBV gilt, den auch ecosero Videosprechstunden erfüllt.
Prüfstelle bestätigt Datenschutz Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten wurde überprüft. Auch hier erreicht arztkonsultation.de ein hohes Qualitätsniveau, weshalb die Videosprechstunde neben der Zulassung zur Regelversorgung ein weiteres Zertifikat besitzt. Der Nachweis über die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO erfolgt durch die datenschutz cert GmbH. Nutzer von arztkonsultation.de werden hiermit bestätigt, dass alle personenbezogenen Daten stets datenschutzkonform behandelt werden.
Zertifikat für die KV
Für die Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse verwenden Sie bitte die Zertifikat 1 und Zertifikat 2 sowie die Vertragsunterlagen, die Sie nach der Registrierung erhalten.